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Kernaussagen christlicher Friedensethik und ihre Relevanz für die Ukraine

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Vorlesung an der Nationalen Universität Uschghorod am 3.10. 2018
von Markus Vogt, LMU München

 

  1. Die Differenz zwischen Ideal und Wirklichkeit

Nach christlichem Verständnis ist das Engagement für die Überwindung von Konflikten eine notwendige Konsequenz des Glaubens an Gott. Denn dieser vereint als universaler Gott alle Völker in einer Menschheitsfamilie. Er schützt als barmherziger Gott in besonderer Weise das Recht der Schwachen, Unterdrückten und Fremden. Die Versöhnung mit Gott befähigt zur Versöhnung mit den Menschen und umgekehrt. Sie zielt auf eine Überwindung der Strukturen von Unrecht, Sünde und Gewalt. Dem Anspruch nach ist die ganze Geschichte Gottes mit seinem Volk ein „Projekt zur Überwindung der Gewalt […], die Auffassung von der Gegenwart Gottes und das Gottesbild sind von dieser Dynamik nicht zu lösen“ (Freistetter/Wagnsonner 2010, S. 38). Friedensethik betrifft die Mitte des christlichen Selbstverständnisses und damit der Kirche. Friedensstiftung wird so zur Bewährungsprobe für die Lebenskraft des Glaubens.

Trotz des universalen Friedensauftrags ist die Geschichte des Christentums voller Gewalt. Deshalb ist es in der Forschung umstritten, ob die monotheistischen Religionen tatsächlich zu Frieden und Gewaltlosigkeit beitragen. Jenseits der Appelle für Versöhnung und Frieden gibt es offensichtlich auch erhebliche Gewaltpotenziale in den Religionen (Angenendt 2018). Dabei ist insbesondere der Monotheismus unter Verdacht geraten: Das Bewusstsein, dass der eigene Gott einzig und der eigene Glaube unbedingt wahr seien, wurde und werde oft zur Ursache von Gewalt. Das Absolutsetzen des je eigenen Sinn- und Moralsystems in den monotheistischen Religionen bietet einen steten Konfliktstoff (Assmann 2003). Möglicherweise verbirgt sich kulturgeschichtlich auch hinter der Tradition des rituellen Opfers eine verdeckte Neigung zu Gewalt (Girard 2006; Palaver 2004). Es gibt jedoch auch die These, dass gewaltsame Mythen die Funktion der Ableitung (Katharisis) von Aggressionspotentialen haben und so eher mit gewaltloser Ethik einhergehen. Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit christlicher Friedensethik muss solche Fragen und Ambivalenzen kritisch prüfen (Altner 2003; Stipp 2017).

Diese Ambivalenz des Verhältnisses zu Frieden und zu Gewalt lässt sich bei den meisten Religionen beobachten: Einerseits spielt das Ideal des Friedens im Selbstverständnis nahezu aller Glaubensgemeinschaften eine zentrale Rolle. Andererseits waren und sind Bekenntnisformen häufig ein Medium der scharfen Abgrenzung gegen die „Ungläubigen“ und ein „Eskalationsfaktor“ für Gewalt (Rittberger/Hasenclever 2001). Angesichts der „neuen religiösen Intoleranz“ (Nussbaum 2014), die die gegenwärtigen Weltkonflikte befeuert, ist dies von hoher ethischer und politischer Brisanz. In der Ukraine erzeugt hier insbesondere die Vermischung von Religion und Nationalismus eine höchst explosive Spannung (Boeckh/Turij 2015). Zugleich gibt es jedoch ein Wachstum interreligiöser und interkultureller Verständigung, sowohl in der Weltkirche – dort insbesondere durch den gegenwärtigen Papst sichtbar gestärkt – als auch in der Ukraine – hier beispielsweise durch den Allukrainischen Rat der Kirchen und religiösen Gemeinschaften repräsentiert.

Bei all dem sollten die charakteristischen Unterschiede zwischen den Weltreligionen sowie innerhalb dieser zwischen verschiedenen Konfessionen, Frömmigkeitstypen und geschichtlichen Epochen nicht vernachlässigt werden. Gerade durch die Vielfalt unterschiedlicher Ausprägungen können sich die Religionen, Konfessionen und Frömmigkeitstypen wechselseitig ergänzen und befruchten (Küng 2001; Küng/Kuschel 2001; Vogt/Thurner 2017). Berühmt wurde beispielsweise Gandhis Verknüpfung des hinduistischen Prinzips der Gewaltlosigkeit (Ahimsa) mit dem biblischen Ideal der Feindesliebe. Gandhi hat daraus das zivilgesellschaftliche Konzept des gewaltlosen Widerstandes entwickelt, die im 20. Jahrhundert zur wichtigsten Strategie des Kampfes gegen ungerechte Herrschaftssysteme geworden ist. Der Erfolg solcher Strategien ist kontextabhängig. Generell gilt jedoch, dass eine christliche Friedensethik nicht den Verzicht auf Auseinandersetzung, Widerstand und Kampf meint. Sie zielt vielmehr auf eine Zivilisierung der Formen, in denen Konflikte ausgetragen werden. Um sich in gegenwärtigen Antagonismen der Weltgesellschaft als Kraft der Orientierung zu bewähren, muss sie interreligiöse, interkulturelle, zivilgesellschaftliche und sozialwissenschaftliche Zugänge vereinen (vgl. Altner/Michelsen 2003; Girard 2006; Heidenreich 2006; Heinrich 2006; Vogt 2013; 2015; 2018a; 2018b; Schockenhoff 2018, bes. 578-740).

 

  1. Für eine aufgeklärte Religion

Eine bleibende Herausforderung christlicher Friedensethik ist die Theorie des „clash of civilisations“ (Huntington 2002), der zufolge die globalen Konflikte des 21. Jahrhunderts wesentlich aus dem Kampf der Kulturen – und damit auch der Religionen – um Selbstbehauptung entstehen. Auf den ersten Blick scheint es zunächst durchaus eine plausible Diagnose, dass die Auseinandersetzung zwischen „christlichem Abendland“ und arabisch-islamischen Kulturen im Zentrum gegenwärtiger Weltkonflikte steht. Zugleich gibt es jedoch gute empirische Gründe, diese These zurückzuweisen: Oft konnten und können unterschiedliche Religionen und Kulturen über Jahrhunderte friedlich zusammenleben. Der österreich-ungarische Vielvölkerstaat, der auch in der Region der heutigen Ukraine zu einer kulturellen Blüte führte und eine friedliche Koexistenz unterschiedlicher Konfessionen und Religionen gewährleistete, ist hierfür ein leuchtendes Beispiel. Erst wenn eine Instrumentalisierung und Ideologisierung von religiösen, nationalen und kulturellen Identitätskonstruktionen hinzukommt, wird der Gegensatz politisch relevant und potenziell explosiv (Sen 2007). Religion ist in der Regel nicht Ursache, sondern Eskalationsfaktor von Gewalt (Rittberger/Hasenclever 2001: S. 161-163 u. S. 180-193). Sie wurde und wir immer wieder für politische Machtansprüche sowie pauschalisierende Fremdzuschreibungen missbraucht. Dennoch müssen sich die Religionen heute selbstkritisch prüfen, ob sie ihre Anhänger konsequent zu Toleranz, Versöhnung, Frieden und Gewaltlosigkeit befähigen. Angesichts der politischen Brisanz der Vermischung von Religionen und Gewalt sollten sie sich aktiv dagegen wehren, als Begründung für Kriege geglaubt, gelehrt oder missbraucht zu werden.

Es braucht aufgeklärte Religion. Die Religionen haben hier im Vorfeld der Friedenssicherung eine Bringschuld: „Kein Friede zwischen den Nationen ohne Friede zwischen den Religionen. Kein Friede zwischen den Religionen ohne Dialog zwischen den Religionen.“ (Küng 1990: S. 102f.; vgl. auch Altner 2003: S. 81-96). Die kritische Analyse religiöser Denkmuster, die zur Legitimation von Gewalt führen, ist ein notwendiger Bestandteil der Verteidigung freiheitlicher Demokratien. Sie ist gleichermaßen eine wissenschaftliche, pädagogische und gesellschaftliche Aufgabe (Heinrich 2006; Beestermöller 2007: S. 335-339). Wollen die Religionen friedensstiftend sein, dürfen sie sich der kritischen Betrachtung ihrer Ambivalenzen nicht entziehen. Ein wesentlicher Schritt in Richtung einer über ihre eigene Ambivalenz aufgeklärte Religion besteht darin, ein Bewusstsein für die „Vieldeutigkeit der Welt“ und damit für „Ambiguitätstoleranz“ und die Wertschätzung von Vielfalt zu entwickeln (Bauer 2018: S. 31-40).

Aufklärung, die zu einem konstruktiv-kritischen Umgang mit den Differenzen zwischen unterschiedlichen religiösen Wahrheitsansprüchen befähigt, ist das beste „Gegengift“ gegen fundamentalistische Ideologien. Sie tritt beispielsweise einer Inanspruchnahme der Religion für politische Herrschaftsansprüche ebenso entgegen wie pauschalisierenden Feindbildern gegenüber Anders- oder Nichtglaubenden. Aufklärung sollte dabei jedoch nicht mit einem säkularistischen Konzept gleichgesetzt werden, sondern auch die selbstkritische Offenheit für das einschließen, was die Vernunft übersteigt und was der Staat nicht garantieren kann (Böckenförde 2007; Kress 2008). Selbst wenn eine aufgeklärte Perspektive die Rolle der Religionen für Frieden als ambivalent einschätzt, wird sie erkennen, dass die Religion ein wesentlicher Bestandteil von Gesellschaften ist und bleibt. Deshalb bleibt der Faktor Religion in hohem Maße relevant, um die gegenwärtigen Weltkonflikte zu verstehen und zu bewältigen. Dies lässt sich an aktuellen Beispielen deutlich ablesen.

Insbesondere der internationale Terrorismus kann nicht allein mit militärischen Mitteln besiegt werden. Gleiches gilt für den Konflikt in der Ukraine: Im Kern geht es nicht um rationale politische Interessen (auch Russland hat sich durch seine Aggression zumindest wirtschaftlich und außenpolitisch vermutlich mehr geschadet als genützt), sondern um einen religiös und nationalistisch aufgeladenen Identitätskonflikt (Golczewski 2018; Hnyp 2018; zur moralischen Grammatik von Anerkennungskonflikten: Honneth 1992). Dabei spielen die Kirchen eine erhebliche Rolle (Julian 2018). Es ist eine Aufgabe wissenschaftlicher Theologie, der Funktionalisierung von Religion für politische Konflikte entgegenzutreten.

Nach christlicher Überzeugung bedeutet Toleranz in Identitätskonflikten keineswegs, auf einen eigenen Standpunkt zu verzichten. Toleranz braucht vielmehr die Fähigkeit, mit Differenzen umzugehen. Die Anerkennung, dass es bleibende Differenzen gibt, gehört zu ihren Definitionsmerkmalen (Forst 2017). Kulturelle und religiöse Identitäten sollen von daher nicht verwischt, sondern als Bereicherung wahrgenommen werden. Dies stellt hohe Ansprüche an die Fähigkeit zur Reflexion sowie an das stete Bemühen um Bildung und Dialog (Lähnemann 2001: S. 217-238; Leimgruber 2007).

 

  1. Gewonnene Kriege bedeuten noch nicht, den Frieden gewonnen zu haben

Aufgeklärte Friedensethik beginnt mit einer nüchternen und umfassenden Analyse der aktuellen Konflikte. Zunächst gilt es, die „Evolution der Gewalt im 20. und 21. Jahrhundert“ (Münkler 2017) in den Blick zu nehmen. Der Frieden und die Achtung der Menschenwürde sind heute durch die „Enthegung des Krieges“ (Münkler 2002) in Form von Terrorismus, hybriden Kriegen und Gewaltexzessen im Kontext von Staatenzerfall in neuer Weise gefährdet. Die traditionelle Sicherheitspolitik hält dafür keine hinreichenden Antworten bereit. Neue Formen einer vorsorgenden, eng mit politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen verwobenen Friedenssicherung sind nötig. Dabei kommt internationalem Recht, interkultureller Kompetenz und menschlicher Versöhnungsfähigkeit eine Schlüsselbedeutung zu, um nicht nur den Krieg, sondern auch den Frieden zu gewinnen.

Bezogen auf die Ukraine ist die vielschichtige Aggression, die derzeit von Russland ausgeht, eine tiefgreifende Bewährungsprobe für den Kampf um Frieden. Dieser muss auf allen Ebenen mit direkten und indirekten Angriffen und Destabilisierungsstrategien rechnen. Christliche Friedensethik zieht sich nicht auf eine Position passiver Wehrlosigkeit im Namen von Versöhnung und Pazifismus zurück, sondern bewährt sich in klugen Maßnahmen der Gegenwehr und einer nüchternen Einschätzung der Verhaltensmuster sowie der Stärken und Schwächen aller beteiligten Akteure. Ein notwendiger stabilisierender Faktor angesichts der Bedrohung ist der Zusammenhalt zwischen den verschiedenen Gruppen in der Ukraine – sei es zwischen den West- und Ostukrainern, den verschiedenen ethnischen Gruppen, den Kirchen sowie im Umgang mit den zahlreichen Binnenflüchtlingen. Diesen gilt es zu bewahren und zu fördern. Deshalb muss die Korruption, die die Funktionsfähigkeit des Staates zerstört, bekämpft werden. Dieser Kampf erfordert Mut. Er ist eine zentrale Bewährungsprobe für das Ringen um inneren Frieden und gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Ukraine. Die verlockende Option, die Schwäche gesellschaftlichen Zusammenhalts durch ein gemeinsames äußeres Feindbild zu kompensieren, birgt eine enorme Gefahr. Die Ableitung von Aggression nach außen ist ein beliebtes Muster populistischer und autoritärer Politik, das gegenwärtig auch in Europa den Frieden, die Solidarität und die Chancen internationaler Kooperation gefährdet (Vogt 2017).

In besonderer Weise bedarf es zur Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts eines wachsamen Umgangs mit den Manipulationen der öffentlichen Meinung durch die (digitalen) Medien. Der Krieg wird auch mit oft einseitigen Informationen und Bildern geführt. Journalisten sowie Vertreter von Wissenschaft und Kirchen haben hier eine entscheidende Aufgabe, zur Aufklärung beizutragen. Zur Entlarvung von Fakenews sollten mehr personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Es wäre naiv zu glauben, dass der „Kampf um die Ukraine“ (Justenhoven 2018) allein mit den traditionellen militärischen Mitteln geführt wird. Ebenso naiv ist es zu glauben, dass er ohne militärischen Schutz zu gewinnen ist. Die neuen Formen hybrider und asymetrischer Kriegsführung sind eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.

Gerade vor diesem Hintergrund erweist sich die Vielschichtigkeit des christlichen Friedensverständnisses als hochaktuell: Mit Waffen kann ein Krieg gewonnen werden. Um dauerhaften Frieden zu gewinnen, bedarf es jedoch auch der kulturellen Auseinandersetzung um Gerechtigkeit, Machtkontrolle und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das christliche Friedensideal ist nicht naiv und weltfremd, sondern umfassend. Es kann jedoch dazu missbraucht werden, von der nötigen nüchternen Analyse der relativen Konfliktsituationen abzulenken. Deshalb bedarf die Friedensbotschaft Jesu je neu der Übersetzung in die eigene Zeit, um glaubwürdig gelebt und politisch in der Antwort auf konkrete Gefährdungen des Friedens als befreiende Kraft entfaltet zu werden. Eine wichtige Übersetzung ist die Achtung der unbedingten Würde aller Menschen, unabhängig von nationaler, geschlechtlicher oder religiöser Zugehörigkeit. Dieser Gedanke hat sich in modernen Demokratien als Grundlage für ein friedliches Zusammenleben bewährt und kann letztlich als „das Geheimnis des Friedens“ bezeichnet werden (Johannes Paul II. 1998; Johannes Paul II. 2002). Die „Revolution der Würde“ auf dem Maidan 2013 hat den Maßstab der Würde des Menschen und der Souveränität des Volkes gegen Entmündigungen durch korrupte Machthaber auch für die Ukraine verdeutlicht (Andruchowytsch 2014). Im Kern geht es nicht um die Frage politischer Bündnisse, sondern um die Werte der Würde, der Freiheit und des Friedens. Diese sind unteilbar und im Kern des christlichen Glaubens verankert. Darum möchte ich die christliche Friedensethik in den Mittelpunkt meiner weiteren Ausführungen stellen.

 

  1. Biblische Perspektiven

Friede ist ein biblischer Kernbegriff. Er kommt im Alten Testament 135-mal und im Neuen Testament 48-mal vor (zum Folgenden vgl. DBK 2000, Nr. 12-33). Das Spezifische des biblischen Zugangs ist das Verständnis des Friedens als „Werk der Gerechtigkeit“ (Jes 32,17) (Otto 1999; Biberstein 2004). Friede wird programmatisch mit Recht, Glück, Heil, Wohlergehen und Gemeinschaft zusammengedacht, die alle als Aspekte des Begriffes „schalom“ aufgefasst werden können. Spannend ist die Bibel deshalb, weil diese umfassende Ausrichtung auf Frieden stets mit der menschlichen Neigung zu Gewalt konfrontiert wird. Der Mensch lebt nicht im Paradies; sein Alltag ist durch die ständige Gegenwart von Konflikt und Gewalt geprägt. Statt die Gewalt zu beschönigen, fragt die Bibel radikal nach ihren Formen und Ursachen. „Die Bibel zerreißt die Verschleierung der Gewalt.“ (DBK 2000, Nr. 27) Schonungslos zeigt sie, wie der allgegenwärtige Hang des Menschen zur Gewalt die Ordnung der Schöpfung und des Zusammenlebens bedroht. Eine solche nüchterne Wahrnehmung der vielen Facetten von Gewalt ist die erste Voraussetzung für ihre humane Bewältigung (Vogt 2012; Vogt 2018b).

Das Wesen der christlichen Botschaft kulminiert in der Feindesliebe, die nicht auf Wehrlosigkeit zielt, sondern auf „aktive Entfeindungsliebe“ im Sinne einer Strategie, die den Feind als Freund gewinnen will (Lapide 1987). Die Aufforderung Jesu, wenn jemand „dich auf die rechte Wange schlägt, so halte ihm auch die andere hin“ (Lk 6,29), meint keine gewaltsame Auseinandersetzung, sondern eine Situation der Beschämung (nämlich ein Schlag mit dem Handrücken, sonst wäre von der linken und nicht von der rechten Wange die Rede). Eine solche Geste der Verachtung weist man durch Selbstbeherrschung zurück und gerade nicht, indem man sich auf die Ebene gewaltsamer Auseinandersetzung einlässt. Das Gebot der Feindesliebe ist die „Kulmination der Ethik Jesu“ (Gnilka 1986: S. 187). Sie begegnet dem Feind nicht in der Form des aggressiven Kräftemessens, sondern in der Bereitschaft zu Versöhnung, Gewaltverzicht und Schonung. Die Gesinnung der Feindesliebe bleibt jedoch nur so lange moralisch qualifiziert, als sie sich von Resignation und passiv-wehrloser „Sklavenmoral“ unterscheidet (Nietzsche 1968, S. 295-297). Auch Freud macht an der Feindesliebe seine Kritik christlicher Moral fest, indem er das Gebot als eine der ursprünglichen Natur des Menschen völlig zuwiderlaufende Aggressionshemmung durch das Über-Ich deutet. Sie führe unweigerlich zu einer umso weniger gehemmten Aggressionsentladung gegenüber Außenstehenden (vgl. Freud 1974, Bd. IX, 191-270, bes. S. 239f. und 265). Feindesliebe zielt auf Entfeindung und entspringt einer eigenen Art von mutiger Stärke.Das aus der Tiefe des christlichen Glaubens erwachsende Ethos der Gewaltlosigkeit meint „eine aktiv-wandelnde, das Böse des Menschen in seiner Wurzel angreifende und überwindende Kraft“ (Korff 1985: S. 186). Bedingung für die Vereinbarkeit von kämpferischer und gewaltloser Gesinnung ist die Bereitschaft, dem Unrecht nicht auf Kosten anderer auszuweichen, sich nicht mit den Herrschenden, sondern mit den Leidenden zu solidarisieren. Aus biblischer Sicht gehören Liebe und Barmherzigkeit zusammen. Die versöhnende Macht der Barmherzigkeit Gottes wird dann zur Lebenskraft, wenn Menschen sich von ihr anstecken und befähigen lassen, diese zum Maßstab ihres Handelns zu machen (Kasper 2016). Barmherzigkeit ist nicht passiv, sondern zielt auf aktive Wiederherstellung von Gerechtigkeit. Auch wenn der kämpferische Impuls des christlichen Liebesprinzips – zumindest in den biblischen Texten – im Vorpolitischen bleibt, so ist es doch ein Ausgangspunkt „der Ereignisse und Prozesse, auf deren Nährboden vor allem die wirklichen politischen Veränderungen der Situation entstehen“ (Havel 1990: S. 39). Die friedliche Revolution in den osteuropäischen Ländern, die 1989 zum Ende des Kalten Krieges und dem Fall des Eisernen Vorhangs geführt hat, ist nicht ohne diese vorpolitische, jedoch  keineswegs unpolitische Mitwirkung von Christen zu verstehen.

 

  1. ZurGeschichte der christlichen Friedensethik in Lehramt und Praxis

Nachdem es in der frühen Kirche als unvereinbar gegolten hatte, zugleich Christ und Soldat zu sein, war die Kirche ab dem 4. Jahrhundert in der Rolle der Staatsreligion und zu Kompromissen bereit. Ihre Friedensethik wurde teilweise auf Kriterien, unter denen das Führen eines Krieges gerecht sei, reduziert. Da hier nicht der Raum ist, die vielfältigen Entwicklungen christlicher Friedensethik im Einzelnen nachzuzeichnen, sei lediglich auf die bisher einzigen Friedensenzykliken Pacem Dei munus (1920) und Pacem in terris (1963) verwiesen. Das Apostolische Rundschreiben von1920 ermahnt zur Versöhnung zwischen Siegern und Besiegten als Voraussetzung für einen dauerhaften Frieden und tritt für die Idee des Völkerbundes ein. Mittelpunkt des Schreibens von 1963 ist die Anerkennung der universal gültigen und unteilbaren Menschenrechte als Basis des Friedens. Dieser Ansatz wird in der Pastoralkonstitution Gaudium et spes über die „Kirche in der Welt von heute“ nochmals zusammenfassend aufgegriffen und vertieft (GS, Nr. 77-90). Nach Gaudium et spes kann der Einsatz militärischer Maßnahmen nur gerechtfertigt werden, wenn er dem Ziel zugeordnet ist, eine Friedensordnung für alle beteiligten Völker auf der Basis eines allgemein anerkannten und verbindlichen Völkerrechts sowie der Beachtung der Menschenrechte zu schaffen (GS, Nr. 79-84).

Die eigentliche Bedeutung des christlichen Engagements lässt sich nicht hinreichend aus den theoretischen Schriften zur Friedenstheologie ableiten, sondern nur im Kontext der Friedensbewegungen verstehen. Die von Gläubigen mitgetragenen Friedensbewegungen haben Impulse für historisch bedeutsame Versöhnungsprozesse gesetzt – z. B. für die friedliche Wende in Mittel-Osteuropa 1989, für die es historisch kein Vorbild gibt und die man als „Wunder der Geschichte“ bezeichnen kann (Biser 2003).

Im 20. Jahrhundert gab es eine breite, wesentlich auch von Frauen mitgetragene, christliche Friedensbewegung. So wurde bereits nach Ende des Ersten Weltkrieges 1919 der Friedensbund der deutschen Katholiken gegründet und unmittelbar nach den Schrecken des Zweiten Weltkrieges 1945 wurden die internationale katholische Pax-Christi-Bewegung sowie 1958 in Prag die interreligiöse Friedensbewegung „World Conference on Religion and Peace“ (WCRP) gebildet. Charakteristische Elemente dieser vielschichtigen Friedensbewegung sind (vgl. Donat 1983):

– Widerstand gegen militärischen Nationalismus und Begrenzung nationalstaatlicher Rüstungspolitik;

– Förderung von Völkerverständigung und zivilgesellschaftlichen Alternativen zu militärisch gestützter Sicherheitspolitik;

-Forderungen nach einem Ausbau völkerrechtlicher Institutionen der Friedenssicherung und der internationalen Strafgerichtsbarkeit;

-Konzepte für gewaltfreien Widerstand, zivilen Ungehorsam und soziale Verteidigung gegen strukturelle Gewalt;

– Organisation gesellschaftlicher Friedensdienste zur Förderung sozialer Gerechtigkeit, interkultureller Versöhnung und zum Abbau von Feindbildern.

Weltweite Anerkennung haben die von der Gemeinschaft Sant′Egidio unternommenen Initiativen der Beendigung kriegerischer Auseinandersetzungen gefunden. Immer wieder waren und sind sie an Brennpunkten scheinbar hoffnungsloser Konflikte in Afrika, im Kosovo oder im Nahen Osten präsent und leisten einen wertvollen Dienst der Vermittlung und Vertrauensbildung. Von besonderer Bedeutung sind die Impulse für regelmäßige Zusammenkünfte hochrangiger Religionsvertreter.

Auch zahllose Dissidenten in den ehemaligen Ostblockstaaten haben ihren gewaltlosen Widerstand gegen die totalitären Regime ein Zeugnis für ihren Glauben an Freiheit, Menschenwürde und Frieden gegeben. Viele haben mit dem Leben bezahlt. Nach christlicher Auffassung war ihr Opfer nicht umsonst, sondern wurde zur Keimzelle der Hoffnung auf Freiheit, Recht und Frieden.

 

  1. Wege und Prioritäten der Friedenssicherung im Blick auf die Ukraine

Statt einer Zusammenfassung sollen abschließend zwölf Prioritäten der Friedenssicherung aus christlicher Sicht benannt und auf die aktuelle Situation in der Ukraine angewendet werden. Als Kriterien werden dabei die hier skizzierten Ausführungen zugrunde gelegt, wobei als Hintergrund auch eine kirchenamtliche Kriteriologie (Ecclesia Catholica 1993, Nr. 2307-2330), eine Positionierung des Wiener Instituts für Religion und Frieden (Freistetter/Wagnsonner 2010: S. 43) sowie Analysen zum aktuellen „Kampf um die Ukraine“ (Justenhoven 2018) dienen.

Nichtmilitärische Konfliktlösungsversuche haben grundsätzlich Vorrang. Krieg ist nur als äußerstes Mittel nach sorgfältiger Prüfung und wenn alle anderen Möglichkeiten voraussichtlich ohne Erfolg sind oder sein werden, legitim. Dafür braucht es die Unterstützung durch eine neutrale, rechtlich legitimierte Instanz der Vermittlung. Als Antwort auf die Annexion der Krim kommt den Wirtschaftssanktionen gegen Russland eine Schlüsselfunktion zu. Diese wirken nicht schnell, sind aber mittel- und langfristig durchaus ein erhebliches Druckmittel. Es ist wichtig, diese dauerhaft und geschlossen auch gegen eigene Interessen aufrecht zu erhalten. Auf dem gesamten Feld der Diplomatie muss deutlich gemacht werden, dass sich Russland mit dem völkerrechtswidrigen Verhalten selbst schadet und isoliert.

Für den aktuellen Konflikt in der Ukraine hat nicht so sehr die UNO eine solche Schlüsselfunktion als Vermittlungsinstanz, sondern in erster Linie die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Unter dem OSZE-Vorsitz der Schweizerin Heide Tagvialini, wurde die trilaterale Kontaktgruppe (Ukraine, Russland, OSZE) als Gesprächsforum etabliert, was die Minsker Abkommen u.a. ermöglichte. (Zeller 2018, 164-172). Hier hat sich auch die deutsche Bundeskanzlerin stark engagiert. Die Erhöhung des diplomatischen Drucks zur Einhaltung dieses Abkommens hat Vorrang und ist Maßstab für alles weitere Handeln.

Bedingungen und Grenzen für die Anerkennung eines Krieges als gerecht sind: Anordnung durch eine völkerrechtlich legitimierte Autorität; Abwehr oder Korrektur eines völkerrechtswidrigen Unrechts; rechte Gesinnung/Zielsetzung in der Ausrichtung auf gerechten Frieden und Versöhnung; Begrenzung der Gewalt auf das erforderliche Minimum; klare zeitliche Begrenzung und Erfolgschancen der Maßnahmen. Die Annexion der Krim durch Russland ist eine Verletzung der territorialen Integrität der Ukraine und damit ein schwerwiegendes Unrecht. Sie verstößt gegen das Budapester Memorandum (1994), in dessen Rahmen der Ukraine als Gegenleistung für den freiwilligen Verzicht auf Atomwaffen diese Integrität ausdrücklich zugesichert wurde. Die Ukraine hat das Recht auf Selbstverteidigung (vgl. UN-Charta Art. 51).

Die Annexion der Krim und die militärische Einflussnahme im Donbass durch Russland verstoßen gegen geltendes Völkerrecht. Die Ukraine hat Anspruch auf internationale Hilfe (vgl. UN-Charta Art. 39ff). Es handelt sich aber nicht um einen klassischen symmetrischen Krieg von Staat gegen Staat, da auch Elemente eines (wenngleich von außen geschürten) inneren Konfliktes virulent sind. Es gibt gute Gründe, in dem „Low-intensity-war“ (Münkler 2007) mit der Ausrufung des Kriegsrechts und einer internationalen Ausweitung der militärischen Auseinandersetzung zurückhaltend zu sein. Nicht die Verweigerung von Solidarität im militärischen Beistand, sondern das Ringen um die Balance zwischen notweniger Verteidigungsbereitschaft und der Vermeidung einer unkontrollierbaren internationalen Ausweitung des Konfliktes in der Ukraine muss Maßstab des internationalen Handelns sein.

Bei der Austragung der unvermeidlichen militärischen Konflikte sind die Regeln des Völkerrechts sowie das Gewaltmonopol der Vereinten Nationen und der von ihnen legitimierten Akteure strikt anzuerkennen. Die Autorität der Vereinten Nationen und des Weltsicherheitsrates darf, auch wenn dieser dringend reformbedürftig ist, nicht umgangen werden. Gleichzeitig mit militärischen Auseinandersetzungen sind alle Mittel internationaler Diplomatie auszuschöpfen. Die Ziele der Deeskalation dürfen nicht aus dem Auge verloren werden. Die nüchterne Einschätzung, dass nicht damit zu rechnen ist, dass die Annexion der Krim kurzfristig rückgängig gemacht werden kann, sollte nicht verdrängt werden. Die Ukraine braucht einen lange Atem und Widerstand gegen einen Zermürbungskrieg. Dies sollte auch bei allen Maßnahmen der internationalen Unterstützung im Blick behalten werden.

<!–[if !supportLists]–>6.    <!–[endif]–>Da die Vermeidung einer internationalen Ausweitung des Konfliktes hohe Priorität hat, sollten indirekte Unterstützungen gegenüber direkten Interventionen bevorzugt werden. Zielführend sind Hilfen bei der militärischen Schulung, Waffenlieferungen sowie Unterstützung für verschiedene Formen des zivilgesellschaftlichen Widerstandes. Der Schwerpunkt des deutschen Engagements in internationaler Verantwortung liegt traditionell im nichtmilitärischen Bereich. Hier gibt es vielfältige Möglichkeiten für Solidarleistungen für die Ukraine im aktuellen Konflikt auch von deutscher Seite, die bisher nicht hinreichend ausgeschöpft werden. Diese sollten auch aus eigenem Interesse und zur Verteidigung des europäischen Friedensprojektes verstärkt werden. Eine passive Toleranz im Sinne eines  Appeasements gegenüber Russland, dem der Mut fehlt, Unrecht klar als solches zu benennen, hilft nicht weiter. Die ethischen Grundaxiome des Völkerrechts sind nicht verhandelbar. Das gilt für alle, die Völkerrecht brechen, was z.B. im Irakkrieg der Fall war (Beestermöller 2003).

Der bewaffnete Widerstand macht nur Sinn als Teil eines umfassenden diplomatischen und zivilgesellschaftlichen Widerstands gegen die Aggression. Wichtig ist hier insbesondere ein Engagement gegen die Manipulation der öffentlichen Meinung. Da Russland vor allem bei der russischsprachigen Bevölkerung auf Zustimmung hofft, ist das Land hier auch in der Ukraine sehr aktiv. Dies braucht ein Gegengewicht durch mehr personelle, strukturelle und finanzielle Ressourcen für einen professionellen Journalismus. Auch wissenschaftlich fundierte Analysen sowie internationale Berichterstattungen sind ein notwendiges Element der Aufklärung gegen fake news. Nicht zuletzt sind verstärkte Maßnahmen für breitenwirksame politische Bildung und solide Informationsvermittlung unverzichtbar.

Wenn die Menschenrechte einer Bevölkerungsgruppe über einen längeren Zeitraum in massiver Weise verletzt werden, besteht für die internationale Gemeinschaft eine Pflicht zu humanitärer Intervention. Dabei sind die Regeln ethisch legitimer Gewaltanwendung einzuhalten. Insbesondere durch die Erfahrungen der Völkermorde in Ruanda und auf dem Balkan hat sich sowohl in der politischen wie in der kirchlichen Friedensethik das Paradigma der humanitären Intervention gegen pazifistische Ideale durchgesetzt (Hinsch 2006; Schockenhoff 2018: S. 673-695). In jüngerer Zeit wurde dies unter dem ethischen Leitbegriff „responsibility to protect“ weiterentwickelt. Die Pflicht zur humanitären Intervention ist strikt auf Völkermord und gravierende Verbrechen gegen die Menschlichkeit begrenzt. Wenn man diese Kriterien strikt auslegt, sind sie auf die Situation in der Ukraine bisher nicht unmittelbar anwendbar. Es bedarf jedoch der wachsamen internationalen Beobachtung und Vorbereitung, um hier gegebenenfalls frühzeitig und präventiv eingreifen zu können.

<!–[if !supportLists]–>9.    <!–[endif]–>Da der Ukrainekonflikt Teil eines vielschichtigen Kampfes um eine neue Weltordnung ist (Münkler 2017: S. 264-300) kann er auf Dauer nicht ohne die Schaffung einer internationalen Rechts- und Friedensordnung mit universaler sicherheitspolitischer Perspektive gelöst werden. Diese ist eine politische Priorität des frühen 21. Jahrhunderts. Eine vorrangige Bedeutung kommt hier der Reform des Weltsicherheitsrates zu, der heute nicht mehr angemessen die Kräfteverhältnisse in der Welt widerspiegelt und von den Mächtigen vor allem mittels ihres Veto-Rechtes als Instrument einseitiger Dominanzpolitik missbraucht wird. Durch die Renationalisierung der amerikanischen Politik ist ein Vakuum entstanden, das durch eine Verdichtung der vielfältigen supranationalen Verflechtungen (Schockenhoff 2018, 639-665) kompensiert werden muss. Aktuell diskutiert wird, ob es auch einen europäischen Sicherheitsrat bräuchte, um die Handlungsfähigkeit der EU zu erhöhen. Die verschiedenen Institutionen, die sich sicherheitspolitisch engagieren (u.a. UNO, Nato, OSZE, EU) sind komplementär aufeinander abzustimmen.

Alle Maßnahmen müssen sich am Ziel des gerechten Friedens orientieren (Die deutschen Bischöfe 2000), also auch soziale, wirtschaftliche und politische Aspekte beachten und strategisch integrieren. Die Wiederherstellung und Sicherung von Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine gegen die grassierende Korruption und Selbstbereicherung weniger Oligarchen auf Kosten des Volkes ist ein nicht zu unterschätzender Beitrag zum Frieden und der Sicherung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes. Der soziale Friede in die Ukraine ist derzeit massiv auch von innen her gefährdet. Auch hier besteht die Gefahr, dass durch nach außen gerichtet Aggression von inneren Konflikten abgelenkt werden soll. Deshalb ist die die klassische kirchliche Lehre, dass Gerechtigkeit und Frieden nicht zu trennen sind, hochaktuell. Widerstand gegen die Enteignung der Volkssouveränität durch Korruption braucht unabhängige, kritische Medien sowie moralische Erziehung und Förderung von Rechtsbewusstsein. Hierzu können die Kirchen und religiösen Gemeinschaften erheblich beitragen. Es geht um Befähigung und Erziehung zur Demokratie als einer Säule des gerechten Friedens.

Dauerhafter Friede braucht Vergebung und Versöhnung. Diese sind nicht einfach durch Amnestie für Kriegsverbrecher zu erreichen, sondern bedürfen der zwischenmenschlichen Begegnung und der „Heilung von Erinnerungen“. Oft ist die Erfahrung von Unrecht, Kränkung und Gewalt die Ursache für neue Gewalt. Versöhnung ist die Wurzel des Friedens. Hier haben die Kirchen und Religionsgemeinschaften eine originäre Aufgabe, da Versöhnung immer auch eine religiöse Dimension hat. Zugleich ist sie aber auch gesellschaftlich und politisch höchst relevant. In der Ukraine geht es letztlich um Versöhnung zwischen den unterschiedlichen Werten, kulturellen Mentalitäten und gesellschaftlichen Leitvorstellungen in den Grenzen Europas. Versöhnung ist von Harmonie zu unterscheiden und lässt sich im Anspruch der Toleranz als versöhnte Verschiedenheit interpretieren. Sie meint nicht resignative Unterordnung unter eine repressive Macht, sondern setzt Souveränität und aktive Toleranz voraus. Da die Sozialprinzipien häufig als der systematische Kern der Katholischen Soziallehre- und -ethik verstanden werden, das zentrale Thema des Friedens bisher jedoch nicht auf dieser Ebene vorkommt, schlage ich vor, Versöhnung in die Reihe der Sozialprinzipien der Katholischen Kirche aufzunehmen (Vogt 2018; zum Begriff der Versöhnung als Kern der Friedensethik vgl. bereits Benedikt XV. 1920).

Friedensstrategien müssen künftig stärker professionelle Ressourcen für interkulturelle Konfliktprävention und -nachsorge bereitstellen. Für die Ukraine kommt dabei der wissenschaftlichen Aufarbeitung der höchst unterschiedlichen Identitätskonstruktionen und der Rolle, die die Religionen dabei spielen, eine zentrale Bedeutung zu (Golczewski 2018; Hnyp 2018). Die theologische Kritik einer nationalistischen Inanspruchnahme des christlichen Glaubens ist ein wichtiger Friedensdienst, den die Kirchen zu leisten haben. Auch die Erarbeitung eines fundierten Konzeptes von Toleranz im Verhältnis zwischen den Religionen,  Ethnien und Kulturen gehört dazu. Ein wichtiger Akteur ist hier der Allukrainische Rat der Kirchen und religiösen Gemeinschaften. Die traditionelle Religiöse Pluralität in der Ukraine ist ein starkes Potenzial für eine Politik des Friedens, das jedoch stets neu durch Orte der Verständigung aktiviert werden muss (Rap 2015; Boeckh/Turij 2015).

 

 

Literatur

Altner, Günter (2003): Können die Weltreligionen zur interkulturellen Verständigung beitragen?, in: Altner/Michelsen 2003, S. 81-96.

Altner, Günter/Michelsen, Gerd (Hrsg.) (2003): Friede den Völkern. Nachhaltigkeit als interkultureller Prozess, Frankfurt.

Andruchowytsch, Juri (Hrsg.)(2014).: Euromaidan. Was in der Ukraine auf dem Spiel steht. Berlin.

Angenendt, Arnold (2018): Toleranz und Gewalt: Das Christentum zwischen Bibel und Schwert, Münster.

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